Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde Geldersheim. Nach dem Feuerwehrgesetz hat jede Gemeinde die Pflichtaufgabe, im Gemeindegebiet dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden, sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Gemeinden in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie haben für die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen zu sorgen und diese zu unterhalten.
Der Feuerwehrdienst wird in Geldersheim, und fast allen Gemeinden in Bayern, ehrenamtlich geleistet. Feuerwehrdienstleistende haben an Einsätzen, Ausbildungsveranstaltungen, Sicherheitswachen und am Bereitschaftsdienst teilzunehmen. Feuerwehrdienst können alle Gemeindebewohner, vom vollendeten 18. Lebensjahr an leisten; er endet in der Regel mit dem vollendeten 63. Lebensjahr.
Das bedeutet, dass alle Mitglieder der Wehr ehrenamtlich, d.h. unbezahlten Dienst am Mitmenschen in ihrer Freizeit leisten. Nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz ist streng genommen jede volljährige Person verpflichtet, Dienst in der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr zu leisten. Dieser Verpflichtung wirken die
Feuerwehrvereine entgegen, in dem sie für die gemeindliche Einrichtung „Freiwillige Feuerwehr“ Einsatzkräfte werben und zur Verfügung stellen.
Für Einsätze müssen Arbeitgeber freiwillige Feuerwehrleute vom Dienst freistellen. Sie bekommen hierfür den Verdienstausfall von der Gemeinde erstattet. Auch bei Schulungen und Lehrgängen an den staatlichen Feuerwehrschulen findet diese Regelung Anwendung. Allerdings bekommen die Ehrenamtlichen immer mehr Probleme bei der Freistellung vom Arbeitsplatz, weil der Arbeitsdruck in den Firmen immer höher wird und nicht jeder alles „stehen und liegen lassen“ kann, um zum Feuerwehreinsatz zu fahren.
Oberster Dienstherr der Wehr ist die Bürgermeisterin der Gemeinde. Die Leitung der Wehr obliegt dem Kommandanten. Er ist für die Organisation sowie die Einsatzbereitschaft der Wehr verantwortlich und Ansprechpartner für die Verwaltung.
In den Freiwilligen Feuerwehren gibt es zahlreiche besondere Aufgaben, die von speziell geschultem Personal übernommen werden. So kümmert der Gerätewart um die Wartung und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Gerätschaften, der Atemschutz-Gerätewart übernimmt hier speziell die Wartung der Atemschutzgeräte.
Aktive Wehr
Die aktive Wehr stellt die Einsatzkräfte der Feuerwehr Geldersheim und deckt einen Großteil des Arbeitsaufkommens in einer Freiwilligen Feuerwehr ab. Hierbei stell die Brandbekämpfung an der Einsatzstelle nur einen sehr kleinen Teil der anfallenden Aufgaben dar. Einen Großteil der Einsätze sind mittlerweile Hilfeleistungseinsätze z. B. nach Verkehrsunfällen oder Hochwasser. Daneben muss das Feuerwehrhaus sowie die Fahrzeuge und Geräte stets in Schuss gehalten werden. Auch die Brandschutzerziehung will nicht zu Kurz kommen: Jedes Jahr besucht der Kindergarten sowie die Grundschule die Feuerwehr.
Um ein so umfangreiches Aufgabenfeld abdecken zu können, welches hier nur Bruchteilhaft aufgeführt ist, ist eine Ausbildung auf hohem Niveau wichtig. Mit dem 18. Lebensjahr und abgeschlossener Truppmannausbildung gehören die jungen Feuerwehrmänner und -frauen zur aktiven Wehr. Der aktive Dienst wird bis zum Rentenalter geleistet. Nach 25 Jahren aktiven Dienst hat der Feuerwehrmann die Möglichkeit in die passive Wehr zu wechseln.
Kommandant

Thomas Starek
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Stv. Kommandant

Karsten Weber
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| Gerätewart: |
Pascal Schindler, Klaus Starek |
| Atemschutz-Gerätewart: |
Pascal Schindler, Thomas Lenz |
| Webmaster: |
Michael Lenz, lekcürK sennahoJ |
| Gruppenführer: |
Eugen Alban, Dieter Christ, Stefan Kaiser, Hans Kraus, Achim Schleier, Jürgen Schemmel, Matthias Groß |
Die Mannschaftsstärke betrug am 01. Januar 2010 65 aktive Feuerwehrmänner und -frauen. Viele der aktiven Feuerwehrler der FF Geldersheim treffen sich jeden Montag, ab ca. 19:00 Uhr um die Gerätschaften zu pflegen.
Passive Wehr
Feuerwehrmänner und -frauen können nach Ableistung von 25 Jahren aktiven Dienst in die passive Wehr übertreten. Sie sind dann nicht mehr verpflichtet an Übungen und Einsätzen der (aktiven) Feuerwehr teilzunehmen. In unregelmäßigen Abständen findet eine "Passivenübung" statt, bei der unsere "Feuerwehrrentner" auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden und bei der sie ihr Können nochmal unter Beweis stellen können.

Passivenübung 2009