Ausgangsbeschränkungen ab 21.03.2020!

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat am 20.03.2020 eine weitreichende Allgemeinverfügung zu Ausgangsbeschränkungen, beginnend am Samstag, 21.03.2020 – 0 Uhr, bekannt gegeben. Demnach ist das Verlassen der Wohnung nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

Wir führen im Laufe des Samstags (21.03.2020) auf Anordnung des Landratsamts Lautsprecherdurchsagen im Geldersheimer Ort durch, um alle Bürger über die Ausgangsbeschränkungen zu informieren.

Die vollständige Verfügung mit Aufzählung der triftigen Gründe finden Sie hier: https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/20200320_av_stmgp_ausgangsbeschraenkung.pdf

Anworten auf die häufigsten Fragen finden Sie hier: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php oder ein der folgenden Bildergalerie.

Sollten Ihre Fragen zu den Ausgangsbeschränkungen auf obigen Seiten nicht beantwortet werden, bitte keine Notrufnummern oder Polizeidienststellen anrufen. Rückfragen beantwortet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege unter Tel. 09131 68085101.

Auch die Feuerwehr Geldersheim kann leider keine weitergehenden Rückfragen zur Auslegung der Allgemeinverfügung beantworten.

Grafiken: © Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration